Hallo,
ich bin überzeugt davon, daß Du Deinen Arbeitgeber zwingen kannst, Dir einen ergonomischen Bildschirm hinzustellen. Aber einen bestimmten Browser?
Natürlich einen bestimmten browser, wenn der sehbehinderte nicht mit der "normalen" anwendung arbeiten kann eben weil er nichts erkennt ist das wohl logisch und da gibt es nichts daran zu deuteln.
Ich möcht echt wissen wo du hier ein problm siehst, die gründe die du hier anführst, das ein sehbehinderter arbeitnehmer auf keinen fall anspruch auf eine für ihn funktionstüchtige arbeitsumgebung hat sind an den haaren herbeigezogen und realitätsfern und dienen scheinbar nur deinen einmal eingeschlagen weg auf teufel komm raus weiter zu verfolgen nur ist es jetzt, mit verlaub, blödsinn.
Gruss, Jan aus Dresden