Hallo Phil,
Ein Arbeitsvertrag über eine bestimmte Stundenzahl wäre ganz sicher eine gute Idee!
Was "freiberuflich" betrifft, entscheidet das Finanzamt, ob das, was du tust freiberuflich oder gewerblich ist.
Programmieren ist ok. Da ist der freelancer durchaus der übliche Mann, der übel dran ist, weil er ewig auf das Geld wartet. Übrigens entscheidet den Krempel gar nicht das Finanzamt sondern das Gewerbeamt, die Handwerkskammer und auf dem Verordnungsweg der Straßenfeger, falls der von der Post mit Briefmarken bezahlt wird :(
Mit einmalig 300 Euro muss er kein Gewerbe anmelden, wohl aber den Betrag versteuern. Und das wird dann reichlich kompliziert, weil die Eltern mit auf dem Vetrag stehen müssen:
Genau genommen (-> Alter!) darf er es gar nicht, weil die aus den Garantiepflichten entstehenden Leistungsverpflichtungen nicht überschaubar sind. Es greift der "Taschengeldparagraph" oder die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger ab dem 7. Lebensjahr. Also müssten seine Eltern unterschreiben. Wenn nicht, wird der Vertrag nichtig. Die Firma könnte das Geld zurückverlangen und ihm seine Disketten wiedergeben...
Zusammenfassung:
Ein Arbeitsvertrag ist eindeutig der bessere Weg, weil beim Werkvertrag (Freiberufler, freelancer) folgendes passiert:
- Mit den Eltern macht das Finanzamt Probleme, weil dann nicht mehr viel übrigbleibt.
- Ohne Eltern hat er im Zweifelsfall keinen Vertrag.
Also...
fastix