Hi Michael,
Mit solchen Leuten muß man halt etwas vorsichtiger umgehen ...
:-)
aber die haben dann oftmals auch eine Klausel im Arbeitsvertrag, der _sie_ wiederum maßregelt, wenn sie gegen die entsprechende Schweigepflicht verstoßen sollten. Geheimnisverrat ist ja nun auch kein Kavaliersdelikt.
Ja, aber was ist mit dem Schritt vor dem Geheimnisverrat? Auch wenn jemand im Arbeitsvertrag stehen hat, daß er nichts weitergeben kann, hat man doch in einer großen Firma normalerweise keine Lust, daß der Systemadministrator z.B. die Gehälter aller Angestellten kennt, egal ob er es weitergibt. Das kann man natürlich auch im Arbeitsvertrag verbieten, aber Normen, deren Einhaltung man kaum überprüfen kann, funktionieren selten gut. Also, nochmal meine reformulierte Frage: wie versucht man in solchen Fällen die Einhaltung der Regeln ("Du darfst Dir keinen Zugriff auf das HR-Modul geben!") durchzusetzen, oder versucht man das garnicht?
Viele Grüße
Stephan