Moin!
Was soll daran juristisch bedenklich sein, eine frei verfügbare Datei herunterzuladen, meinetwegen auch mehrmals?
Das Problem ist ja: Einmal runterladen, vielleicht auch zweimal, mit viel gutem Willen auch 10 Mal, sollte reichen. Wenn eine einzige IP die 10 MB große Datei 1000 mal anfordert, dann ist auch mit viel Wohlwollen nicht mehr von der gewöhnlichen Nutzung eines öffentlichen Angebots auszugehen, sondern von mißbräuchlicher Nutzung. Der Schaden muß dabei nicht unbedingt in einem erfolgreichen DoS liegen, also der Unerreichbarkeit des Servers für andere, sondern kann auch zu einem mittelbaren DoS führen - nämlich wenn die für den Traffic aufzubringenden Kosten den Anbieter zur Aufgabe zwingen.
Überleg mal, was DoS ist. Nichts anderes als abfragen von Leistungen, in einem sehr übertrieben Maß.
DoS ist das gezielte Erzeugen von Fehlermeldungen, was schon wieder ganz anders zu bewerten ist. Nicht umsonst heisst es Denial of Service und nicht Accept of Service. ;)
DoS ist das faktische Abschalten des Services. Da müssen keine Fehlermeldungen mehr kommen. Wenn DoS gut gemacht wird, kommt gar nichts mehr, einfach weil der Server die Last nicht mehr bewältigen kann, oder (auch gerne genommen) weil die Leitung zum Server überlastet ist. Da kommt dann keinerlei Fehlermeldung vom Server mehr. Dass der Browser unter Umständen die Unerreichbarkeit meldet, ist eine Randerscheinung.
Die DoS-Attacke ist rechtlich ganz anders zu bewerten, weil deren Ziel und meisst auch Ergebnis eine Funktionsstörung (Absturz, Abschaltung etc.) des angegriffenen Rechners ist.
Das Ziel einer DoS-Attacke ist genau das: Denial of Service. Die normalerweise angebotenen Dienste sind nicht mehr erreichbar. Das muß kein Absturz sein, das muß auch keine Abschaltung des Servers sein.
Das ist hier ja wohl kaum die Absicht, oder?
1000 mal "aus Versehen" den Downloadlink geklickt ist natürlich keine Absicht gewesen. Kann jedem mal passieren.
- Sven Rautenberg
Signatur oder nicht Signatur - das ist hier die Frage!