Thoralf Knuth: Abzocke bei überhöhtem Traffic

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Mahlzeit,

Das Problem ist ja: Einmal runterladen, vielleicht auch zweimal, mit viel gutem Willen auch 10 Mal, sollte reichen. Wenn eine einzige IP die 10 MB große Datei 1000 mal anfordert, dann ist auch mit viel Wohlwollen nicht mehr von der gewöhnlichen Nutzung eines öffentlichen Angebots auszugehen, sondern von mißbräuchlicher Nutzung. Der Schaden muß dabei nicht unbedingt in einem erfolgreichen DoS liegen, also der Unerreichbarkeit des Servers für andere, sondern kann auch zu einem mittelbaren DoS führen - nämlich wenn die für den Traffic aufzubringenden Kosten den Anbieter zur Aufgabe zwingen.

Was soll das aber juristisch sein? Es wird eine bestehende Nutzungsmöglichkeit genutzt. Wo willst Du die Grenze ziehen? Was machst Du bei IPs, an denen eine WG mit 10 Mann hängt? Kommt gerade bei den T-Online-IPs vor.

Überleg mal, was DoS ist. Nichts anderes als abfragen von Leistungen, in einem sehr übertrieben Maß.
DoS ist das gezielte Erzeugen von Fehlermeldungen, was schon wieder ganz anders zu bewerten ist. Nicht umsonst heisst es Denial of Service und nicht Accept of Service. ;)

Ich denke, mir ist schon klar, was ein DoS-Angriff ist und warum es dazu auch die DDoS-Attacken gibt. Nur geht es eben darum, dass ich nicht sehe, wo hier was vergleichbares ist? Es ist doch auch nicht verboten, wenn ein Laden kostenlos CDs herausgibt, um Kunden anzulocken und dann soviele kommen, dass der Laden daran pleite geht? Und wenn die Mitarbeiter jeden Kd. sooft zugreifen lassen, wie er kann, dann kann ich den Kd. auch nicht schadenersatzpflichtig erklären. Nicht umsonst wird an der Kasse gerade bei Schnäppchen kontrolliert, ob es sich um die berühmten handelsüblichen Mengen handelt.

Zitat aus dem Ursprungsposting:

Ich weiß nicht wem ich die 11GB zu verdanken habe.

Was ist, wenn dieses Video als Beispiel für Jugendkultur auf irgendeiner grösseren Seite beworben wurde? Den Seitenbetreiber dann gleich mit rannehmen?

Das Ziel einer DoS-Attacke ist genau das: Denial of Service. Die normalerweise angebotenen Dienste sind nicht mehr erreichbar. Das muß kein Absturz sein, das muß auch keine Abschaltung des Servers sein.

Richtig, und die Dienste sind noch erreichbar, und eine finanzielle Aufgabe des Anbieters mit einer DoS-Attacke gleichzusetzen, finde ich doch gewagt. Weil der Anbieter schlicht falsch kalkuliert hat, kann er den Besucher haftbar machen?

1000 mal "aus Versehen" den Downloadlink geklickt ist natürlich keine Absicht gewesen. Kann jedem mal passieren.

Die für eine strafrechtliche Würdigung zumindest erforderliche billigende Inkaufnahme wirst Du dem Besucher aber nachweisen müssen. Und das halte ich für ausgeschlossen. Zumal ich wie gesagt, da schon keinen Angriff sehe.

Der Knackpunkt hier ist in der Tat die Preisgestaltung von Freenet, nicht der vermeintliche Angriff. Ich habe durchaus Verständnis für die missliche Lage des urspünglichen Posters, nur sehe ich hier nirgends, wo ihn jemand angegriffen hat. Insoweit sehe ich weder eine privatrechtliche noch eine strafrechtliche Verantwortung. Wer ein Video ins Netz stellt, läuft Gefahr, dass das abgerufen wird. Es gibt viele kostenlose Seiten, die unter diesem Dilemma leiden. Ist ja auch genau das, was Marcel selbst erkannt hat. Und dagegen kann man hier nicht direkt was raten. Inwieweit sowas als überraschende Klauseln, als unangemessene Benachteiligung, als Wucher, als Verstoss gegen Treu und Glauben o.usw. zu bewerten ist, muss ein Rechtsanwalt klären, der sich dann die Einzelheiten des Vertrags anschauen muss.

Viel interessanter ist in dem Zusammenhang vielleicht das Log des Providers bzgl. der Referer. Eventuell ist das Video irgendwo direkt verlinkt worden, und dort könnte man dan ansetzen. Wohlgemerkt könnte. Es gibt Richter, die das so sehen. Ich sehe auch das in vielen Fällen noch als normalen Vorgang im Internet. Eine Ausbeutung fremder Leistung und damit Unterlassungsanspruch und (der hier interessantere) Schadenersatzanspruch können damit begründet werden.

Gruss, Thoralf

PS: Irgendwie tauchen hier pro Vorschau mehr und mehr Zeilenumbrüche auf, die in der Textarea aber nicht sind. *wunder*

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Sic Luceat Lux!