Hallo.
In einem Urteil des Landgerichts Hamburg wurde entschieden, dass die Top-Level-Domain ".ag" nur von Aktiengesellschaften verwendet werden darf.
Bezüglich dieses Urteils würde ich es jederzeit auf einen weiteren Prozess ankommen lassen, zumal eine AG (Aktiengesellschaft) ja sogar bei einem AG (Amtsgericht) eingetragen sein muss, wenn es nicht nur eine AG (Arbeitsgemeinschaft) ist. Weitere Nutzungsarten sind bei http://www.nic.ag/ angegeben.
MfG, at