zu Weihnachten habe ich eine externe Festplatte mit 160GB bekommen. Als ich sie formatieren wollte erhielt ich die Information, sie habe lediglich 149GB. Nun weiß ich, dass 1GB RAM sich aus 1024KB³ und 1GB HDD sich aus 1000KB³ zusammensetzt. Der Unterschied würde also rechnerisch nachvollziehbar sein, aber ist das Rechtens? Ich meine, darf man ein Produkt derartig kennzeichnen? Meine 120GB HDD hat 119GB ...
Frohe Weihnachten!