Martin Hofer: Abmahn-Opfer gesucht: Spiel "Memory"

Hallo,

auf den Seiten unserer Firma hatten wir eine Zeitlang ein kleines Spielchen angeboten, bei
dem verdeckte Kartenpaare gefunden werden müssen. Dieses Spiel kennt jeder, und zwar unter
dem Namen "Memory".

Nun ist "Memory", im Gegensatz zu "Fußball", "Billard" usw., eine geschützte Marke
(Wort-Bild-Marke?), und zwar der Firma Ravensburger. Wenn man das weiss, findet man im
Internet Berichte über ein oder zwei einschlägige Abmahnungen aus dem Jahr 2000 ... wir
wussten es leider nicht.

Bis gestern, als nämlich bei uns ein Schreiben der Kanzlei Wuesthoff & Wuesthoff einging. Wir
sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 1.800 Euro an die Kanzlei überweisen.
Dieser heftige Betrag kommt (neben dem recht hoch angesetzten Streitwert) dadurch zu Stande,
dass zusätzlich zu einem Rechts- auch noch ein Patentanwalt unterschrieben hat. Das
verdoppelt die Kosten so eben mal.

Abgesehen davon, dass das ein zumindest nachzuprüfendes Verhalten ist, haben wir inzwischen
Kontakt mit anderen Site-Betreibern, die ebenfalls abgemahnt wurden. Dadurch wird das Ganze
evtl. zu einer Serien-Abmahnung, was dazu führen kann, dass die Erhebung von Abmahngebühren
unzulässig wäre (dazu gibt es ein Urteil).

WICHTIG:
||| Wir suchen daher Kontakt zu möglichst vielen anderen "Leidensgenossen", die in dieser
||| Sache abgemahnt wurden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir unser
||| Vorgehen angemessen koordinieren können!

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Hofer

  1. Hallo Martin,

    im gewerblichen Umfeld ist das durchaus verständlich, auch wenn 1.800 Euro ziemlich heftig sind. Allerdings muss so eine Firma auch aufpassen, dass ihre Rechte nicht den Bach runtergehen. Gerade bei Spielen stelle ich mir das ziemlich schwierig vor und wenn dann jemand eine Marke als einzige Abgrenzungsmöglichkeit zum "Karten umdrehen und merken" durchgesetzt hat, muss er sie auch verteidigen.

    Man sollte aber auch genau lesen, wofür denn Ravensburger die Marke angemeldet hat. Vielleicht passt das gar nicht zu Eurem Anwendungsfall. Ihr dürft natürlich erklären, was "Memory" ist, und auch die Marke im allgemeinen Sprachgebrauch benutzen. Oder habt Ihr definitiv gesagt: "...spielt doch mal unser Memory..." und habt das Spiel nachgemacht? Das wäre ja genau der Fall, der durch das Markenrecht unterbunden werden soll.

    Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
    Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
    1. Hallo ihr beiden,

      bin zwar kein Opfer, würde aber gerne folgendes wissen:

      1. Was hat Ravensburg denn genau patentiert ?

      -- die Spielidee (2 Karten umdrehen und gucken ob die passen ) ???

      -- den Namen "Memory"

      2. Was mich wundert, es gibt tausende von JavaScript und sonstigen Memory-Spielen im Netz.
      Es wäre -so wie ich es jetzt im Momemnt (noch) sehe- dass gleiche, wenn jemand ein Kreuzworträtsel patentieren würde ???

      3. Patente find ich schon gut, in dem Fall von einem Spiel wie Memory etwas fraglich

      Grüße + Danke für eine Antwort auf 1.

      Michael

      1. Hi,

        hab das vorhin versucht zu ergründen. Es geht ja um das Wort, also die Wortmarke. Ein gesamtes Patent kann man nicht unter einem Schlagwort patentieren lassen. Also denke ich, hier geht es um eine Wortmarke. Es gibt über 60 Einträge für Memory und verwandte Formulierungen.

        Das war mir vorhin zu müßig, da mein Access-Provider für die Standleitung, die Star 21 Network GmbH, Insolvenz angemeldet hat und meine Leitung leider steht. ISDN ist dagegen Schneckentempo.

        Es ist ja nun allseits bekannt, dass Memory ein Spiel ist. Wenn man nun längere Zeit diese Marke missbraucht hat, dann könnte es durchaus sein, dass man anschließend auch noch zum Schadensersatz herangezogen wird. Sozusagen Nutzung einer Lizenz ohne Gemehmigung. Also muss man die üblichen Lizenzgebühren dann nachzahlen. Wenn mman das längere Zeit gemacht hat, können da schon locker 20.000 Euro hinzukommen. Ich glaube, drei Jahre ist die Verjährungszeit. Da würde ich mir auf jeden Fall einen GUTEN Spezialisten für Markenrecht suchen, um das abzuwehren. da scheint es auch einige geniale Tricks zu geben.

        Das Problem liegt wohl darain, wenn man sich gegen die Abmahnung nicht Qualifiziert wehrt, hat man damit auch die Rechtsverletzung für die letzten drei Jahre eingeräumt.

        Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

        Tom

        --
        Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
        1. Hi Thomas,

          hab das vorhin versucht zu ergründen. Es geht ja um das Wort, also die Wortmarke. Ein gesamtes Patent kann man nicht unter einem Schlagwort patentieren lassen. Also denke ich, hier geht es um eine Wortmarke. Es gibt über 60 Einträge für Memory und verwandte Formulierungen.

          Danke erstmal für die Antwort.

          Vielleicht stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber das hieße dann, wenn jemand ein Spiel anbietet (man muss ja nur bei Google mal Memory und JavaScript eingeben, dann wird man fast erschlagen....) und das ganze "Hühnerklau" nennt, könnte er auch Probleme bekommen ? Wohl eher nicht, oder ? Nur in der Kombination Spiel + Name ?

          Grüße
          Michael

          1. Hallo,

            Vielleicht stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber das hieße dann, wenn jemand ein Spiel anbietet (man muss ja nur bei Google mal Memory und JavaScript eingeben, dann wird man fast erschlagen....) und das ganze "Hühnerklau" nennt, könnte er auch Probleme bekommen ? Wohl eher nicht, oder ? Nur in der Kombination Spiel + Name ?

            Ja, das vermute ich in diesem Fall. Natürlich steht das Spiel selbst auch noch unter Urheberschutzrechten. Aber bei einem Papier-umdrehen-und-merken-Spiel ist ja die Unterscheidungskraft zu anderen Werken nicht gerade hoch. Und das Verfahren ist irgendwie generische menschliche Fähigkeit, also freihaltungsbedürftig. Denke ich zumindest.

            Wenn es aber nun niemand anders mehr gäbe, der das Spiel unter anderem Namen anbieten würde, dann würde sich die Marke selbst ad Absurdum führen. Das war bei "Tempo" fast mal so weit. Es gab keinen anderen Papiertschentuchhersteller im Schutzgebiet, folglich war auch kein Abgrenzungsanspruch mehr da, da ja niemand zum Abgrenzen da war. Dann wäre die Marke wieder frei gewesen. Gibts irgendwie einen Spezialbegriff dafür. Hab ich aber vergessen.

            Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

            Tom

            --
            Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
            1. Hi,

              hier hab ich einen Artikel/Text gefunden was Ravensburg genau nicht mag:

              http://normative.zusammenhaenge.at/faelle/memory.html

              für alle die's interessiert :)

              Grüße
              Michael

        2. Hi Thomas,

          da mein Access-Provider für die Standleitung ...
          Insolvenz angemeldet hat und meine Leitung leider steht.

          ist denn nicht genau das der Sinn einer Standleitung?

          Grinsende Grüße
                    Michael

          --
          T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
          V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.