Sven Rautenberg: Prüfung auf Volljährigkeit - Ausweisnummer

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Moin!

bei Berichten und Bildern über Camping und FKK ist wohl mit juristischen Problemen zu rechnen. Also das, was jedes Kind am FKK-Strand sehen kann, ist für dasselbe Kind im WEB verboten - ODER ?

Naja, andere haben scheinbar weniger Probleme: http://www.google.com/search?q=FKK&sourceid=opera&num=50&ie=utf-8&oe=utf-8

Die spannende Frage für den Jugendschutz ist aber eigentlich nicht das Nacktsein, sondern die dabei möglicherweise ausgeführte Tätigkeit. Guck doch einfach mal auf den Seiten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften nach, was die so richtlinienmäßig indizieren/indizieren sollen. Das ist dann auch im Web böse - alles andere sollte es nicht sein.

Habe mal ein Formular gesehen, in das die Ausweisnummer einzugeben war. Testweise habe ich was falsches eingegeben - das wurde gemerkt.

Die Prüfung der Ausweisnummer ist für ein Jugendschutzsystem nicht ausreichend. Die Berechnung der notwendigen Prüfziffern sowie die Informationen, welche Behördenkennzahlen man einsetzen muß, um eine gültige Zahl zu erhalten, sind alle veröffentlicht. Da es sich nur um eine Berechnung handelt, kann die jedermann leicht nachvollziehen und dir erfundene, aber dennoch gültige Ausweisnummern geben.

Der Link von Markus ist in dieser Hinsicht wirklich spannend.

- Sven Rautenberg

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"Bei einer Geschichte gibt es immer vier Seiten: Deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist." (Rousseau)