Adrian: raubkopierte Editoren

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Sven:
Du beim genauen lesen der entsprechenden Urteile würdest Du feststellen, dass er damit nicht durchkam.

Also hat das von ihm angenommene schon vorher gegebene Tatvorhaben nicht vor Gericht bestand gehabt?

Dachte ich mir fast, die deutshce Rechtsprechung ist in sowas recht eindeutig, wir sind ja nicht Amiland :o)