MP3s als Hintergrundmusik
Mischa
- recht
Hallo SelfForumler,
ich wollte mal fragen, in wie weit es legal ist, (kommerzielle) MP3s als Hintergrundmusik auf der Homepage (z.B. bei einem Flash-Intro) "anzubieten". Dass man keine kompletten MP3s reinstellen kann, ist mir klar. Vielleicht ist aber eine ausschnittsweise "Veröffentlichung" möglich oder vielleicht wird die Musik durch eigene Nachbearbeitung (Tempoänderung, Hinzufügen von Beats usw.) legalisiert?
Was muss man beachten? Was ist rechtmäßig, was nicht?
Danke für eure Antworten!
Viele Grüße,
Mischa
Moin!
Was muss man beachten? Was ist rechtmäßig, was nicht?
Wenn du eine Genehmigung zur Veröffentlichung der Musik hast, sei es durch freundliche, kostenfreie Genehmigung des Rechteinhabers oder durch Zahlung eines Nutzungsentgeltes, beispielsweise an eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA, kannst du alles online stellen, was dir beliebt.
Ohne die Genehmigung ist es illegal. Auch der noch so kleine Fetzen Musik.
- Sven Rautenberg
Moin Moin !
Man kann sich natürlich auch die Heimorgel von Nachbarn borgen, je nach Talent etwas drauf rumklimpern oder ein eigenes Musikstück spielen, das ganze aufnehmen, in ein passendes Format konvertieren und auf die Webseite setzen.
Das wäre dann völlig legal, weil man die Rechte am eigenen Stück automatisch hat. Bei einigen klassischen/uralten Stücken sind mittlerweile alle Schutzrechte abgelaufen (AFAIK), d.h. die darf man ebenfalls per Heimorgel und Soundkarte ins Web bringen. Wenn andere diese Stücke spielen (z.B. Klassik-CD), sieht's schon wieder anders aus, weil sie ja nicht nur ein Programm abspulen, sondern das Stück "interpretieren". Das ist dann wieder eine eigene Leistung mit entsprechendem Schutz (wieder: AFAIK).
Alexander
Hi Sven,
Ohne die Genehmigung ist es illegal. Auch der noch so kleine Fetzen Musik.
den zweiten Satz möchte ich versuchsweise mal anzweifeln.
Soweit ich das Problem aus dem Blickwinkel der GEMA zu kennen glaube, meinen die wohl, es käme darauf an, ob man erkennen könne, welches Stück gemeint sei.
Das ist zwar leider das genaue Gegenteil einer tauglichen Definition - aber das Erkennen wird zumindest bei hinreichend kurzen Fetzen beliebig schwierig werden ...
Wir hatten mal vor, an einem Messe-Stand ein Musik-Schnipsel-Ratespiel (rechnergesteuert, mit Tastendruck und Verkabelung und automatischer Zeitmessung und automatischer Punktevergabe und Ergebnisanzeige via Overhead-Projektor - die "volle Dröhnung" also ;-) zu veranstalten und haben bei der GEMA angefragt, wie das denn rechtlich aussähe ... und die oben beschriebene "Nicht-Antwort" erhalten.
Viele Grüße
Michael
ich wollte mal fragen, in wie weit es legal ist, (kommerzielle) MP3s als Hintergrundmusik auf der Homepage (z.B. bei einem Flash-Intro)
*und die Seite lädt und lädt*
Nimm lieber Mods mit dem Modplugin (http://www.modplug.com), viel kürzere Ladezeiten und tönen genau so gut.
Moin Moin !
*und die Seite lädt und lädt*
Nimm lieber Mods mit dem Modplugin (http://www.modplug.com), viel kürzere Ladezeiten und tönen genau so gut.
Klar. Gibt's ja auch für alle Browser. Das fällt wieder in die Kategorie "Best viewed only with my highly-customized Browser between 11 pm and 1 am from within the german DFN".
Von der Tatsache mal abgesehen, daß Hintergrundmusik auf Webseiten bis auf wenige Ausnahmen wirklich sehr störend ist und bis auf wenige Ausnahmen auch vollkommen überflüssig.
Alexander