Sven Rautenberg: Rechnung schreiben

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Moin!

Rechnungen können imho reiberufler/Gewerbetreibende schreiben. Du kommst also soweit ich weiß nicht um eine Gewerbeanmeldung herum. Wenn Du Dir das damit verbundene bürokratische Gezeder (die Anmeldung selber ist kein Problem, aber die Steuererklärung wird komplizierter, Du mußt Kammerbeiträge zahlen, usw.) sparen willst, weil Du eigentlich kein Gewerbe daraus machen willst, dann versuche es nicht per Rechnung, sondern per geringfügige Beschäftigung o.ä. zu machen.

Nö, auch als Privatperson kann man, sofern man das nicht zur Gewohnheit werden läßt (sprich: eine regelmäßige Tätigkeit draus macht) eine Rechnung schreiben. Da man keine Mehrwertsteuer abführt, darf man sie logischerweise auf der Rechnung auch nicht ausweisen, und die Einnahme wird als Einkommen in der Steuererklärung angegeben. Als _nebenberufliche_ Tätigkeit ist das vollkommen in Ordnung so.

Aber wie gesagt: Auch IMHO, ohne 100%ige Gewähr.

- Sven Rautenberg

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