Hallo,
habt Ihr die aktuellen Meldungen der Tagespresse im Kontext des getoeteten Jungen 'v.Metzler' beobachtet? - Darf die Polizei also, wenn 'Gefahr im Verzug' foltern bzw. Folter androhen?
Ja, man darf. Abgesehen davon ist es lächerlich, sich bei deinem derartigen Fall und vor dem Hintergrund, den wir heute ja kennen, sich über eine "Androhung" derartig aufzuspielen.