Urheberrecht
Harald
- recht
Hallo,
Folgende Situation:
Ich habe für einen Verein eine Homepage erstellt. Diese umfasst u.a., und darauf kommt es mir hier im Speziellen an, diverse Perl-Programmierungen.
Nun kam es zum Bruch zwischen mir und dem Herausgeber der Homepage in Folge dessen er mit den Zugriff auf die Homepage entzogen hat. Ich möchte aber, zumindest, die Weiterverbreitung der Skripte verhindern.
Im Impressum steht folgender Disclaimer, den ich bis zu diesem Zeitpunkt leider nicht beachtet bzw. ernst genommen habe:
Copyright/Rechtliche Hinweise:
Alle Rechte an diesem Internetauftritt bezüglich Vervielfältigung, Weiterverarbeitung (auch elektronischer Art), Programmierung und Design liegen beim Herausgeber und können erst nach vorheriger Einwilligung durch diesen ganz oder teilweise an Dritte übertragen werden. Alle Marken- und Produktnamen sowie die hier verwendeten, zugehörigen Grafiken sind Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer.
Nun zu meiner Frage:
Habe ich hierdurch mein komplettes Urheberrecht abgetreten? Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Vielen Dank
Harald
Hi Harald,
solange Du Nichts unterschrieben hast, liegt das (c) der Perl Scripts immer noch bei Dir. Du kannst die Nutzung dieser Scripts jederzeit untersagen, wenn in Deinen Lizenzbedingungen Nichts Anderes steht.
Diese Klausel von der Homepage ist rechtlich/gerichtlich anfechtbar.
Ich war in einer ähnlichen Situation und das war die Aussage meines Rechtsanwaltes.
Ciao
Andreas
Hallo,
solange Du Nichts unterschrieben hast, liegt das (c) der Perl Scripts immer noch bei Dir. Du kannst die Nutzung dieser Scripts jederzeit untersagen, wenn in Deinen Lizenzbedingungen Nichts Anderes steht.
Das geht aber nur, wenn er nicht beim Verein angestellt war. Und wenn er eine Werkleistung abgeliefert hat, und darüber Einigkeit bestand, dass diese dem Verein zustehen sollte (nach dem Motto: jeder tut was) dann hat er die Nutzungs- und vervilefältigungsrechte per Vertrag (ggf. mündlich) abgetreten.
Vielleicht war Harald ja sogar Mitglied in dem Verein und musste laut Satzung Pflichtstunden ableisten. Wenn es dafür Zeugen gibt, dass er hierfür die Software schreibt, ist er vor Gericht auf jeden Fall "auf hoher See" oder war es "in Gottes Hand"?
Also, Nachdenken, ob Du Mitgleid warst, Satzung lesen, etc. Dann ist aber die Software ggf. Eigentum des Vereins und der andere Knabe mcht sich der Unterschlagung strafbar, wenn er sie einfach aus dem Vereinsvermögen entnimmt.
Sollte es kein e.V. sein, gehört das Vermögen sowieso allen Mitgliedern zusammen. Nur bei einem e.V. gehört es dem Verein alleine.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Moin!
Nun zu meiner Frage:
Habe ich hierdurch mein komplettes Urheberrecht abgetreten? Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Das deutsche Urheberrecht unterscheidet sich vom amerikanischen Copyright in einem ganz entscheidenden Punkt: Das Copyright kann man verkaufen - dann ist man es für immer los, es sei denn, man kauft es zurück. Ein Beispiel dafür: Der Künstler "Prince". Nannte sich dann "The Artist formerly known as Prince", dann "Symbol", dann nur noch das Symbol (für das es auf meiner Tastatur kein Zeichen gibt). Der gute Mensch hatte das Copyright für seinen Künstlernamen seiner Plattefirma verkauft und sich dann später von ihr getrennt. Jedenfalls, wenn ich richtig informiert bin. :)
Das deutsche Urheberrecht sieht solch eine Verkaufsmöglichkeit nicht vor. Du bist Urheber - und das bleibst du. Allerdings kannst du Nutzungsrechte an deinen Werken verkaufen. Du kannst exklusive oder normale Nutzungsrechte einräumen, auch das Recht zur Distribution kann verkauft werden. Die Frage ist: Was sagt der Vertrag? Und wenn der Vertrag nichts sagt: Was sagt das Gesetz? Und wenn das nichts sagt: Was sagt das Gericht? Denn irgendeine Rechtsüberlassung ist allein aufgrund der Tatsache, dass du tätig geworden bist, und dass der Verein deine Tätigkeit angenommen hat, wirksam geworden.
Dazu dürfte aber in der Regel nicht gehören, dass der Verein deine Software weiterverkaufen darf. Es darf sie weiter nutzen. _Vielleicht_ darf er auch einen Programmierer ransetzen und sie erweitern bzw. verändern, obwohl ich das schon als Grenzfall ansehen würde, der eher nicht erlaubt ist.
In jedem Fall ist der Gang zu einem Rechtsanwalt, der mit dem Urheberrecht vertraut ist, ratsam. Insbesondere, wenn dein Werk einen gewissen wirtschaftlichen Wert darstellt und nicht nur eine Bagatelle ist.
- Sven Rautenberg