Matze: Garantie bei geöffnetem Notebook?

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Servus,

folgende Frage:
Als Systemhaus sind wir doch eigentlich ein Unternehmen, dass durchaus Fachpersonl für Reperaturen von PC Hardware hat und auch als solches gilt.

Es gab meines wissens auch ein Urteil, was die Arbeit eines Fachkundigen Benutzers am Rechner wie aufrüsten usw. erlaubt, ohne das die Garantie des Rechners verloren geht.

Jetzt meine Fall.
Mein Notebook steit seit klurzer Zeit wegen überhitzung immer wieder aus. Grund ist, das sich Staub auf dem Kühlkörper usw. angesammelt hat. Aus dem Grund habe ich den Kühlkörper entfernt und gereinigt. Dabei musste ich ein Garantiesiegel öffnen.

Kühlkörper ist wieder dran und das Notebook funktioniert wieder wie gewünscht.

Ist nun die Garantie futsch?

Gruss Matze