Moin!
Ja, was steht im Vertrag?
es gibt keinen Vertrag,
Es gibt _immer_ einen Vertrag. Auch mündliche Absprachen sowie kongruentes Handeln begründen einen Vertrag.
Die Frage ist im Streitfall nur: Was kann ich beweisen? Und bei sowas ist ein schriftlicher Vertrag immer besser, als mündliche Absprachen mit Zeugen. Denn die haben im Zweifel immer was anderes gehört (je nachdem, wer sie als Beweismittel anführt).
er hat einen Auftrag gegeben, wir haben es gemacht und er hat ne rechnung bekommen
Dann wäre das Geschäft damit also abgeschlossen? Oder hat er nach der Rechnung noch regelmäßige Zahlungen geleistet für Weiterentwicklung, Support, etc.?
So wie ich das sehe, hast du dem Kunden eine Software verkauft, genau so wie du ihm ein Stück Apfel verkauft hast. Den Apfel kannst du auch nicht einfach zurückfordern - genauso sieht es mit der Software aus.
Und da keine besonderen Lizenzbedingungen vereinbart wurden, dürfte die Gewohnheit gelten, dass einmal erworbene Software unbegrenzt lange genutzt werden darf - und sogar weiterverkauft! Allerdings natürlich nur die stückzahlmäßig erworbenen Lizenzen.
Man könnte sogar auf die Idee kommen, dass kein Werkvertrag vorliegt, sondern ein Dienstvertrag. Dann habst du noch schlechtere Karten, denn damit bist du eigentlich nur im Auftrag des Auftraggebers tätig geworden, für diesen einen bestimmten Dienst zu tätigen (welcher unabhängig vom Ergebnis ist) - und die Software gehört inkl. der Vervielfältigungsrechte deinem Kunden.
Schau also mal ins BGB rein - da sind "nicht existierenden" Verträge genau geregelt.
Und wie gesagt: Sofern (auch durch mündlichen Auftrag) du eine Leistung erbracht und der Vertragspartner dafür die vereinbarte Gegenleistung erbracht hat (typischerweise: Geld bezahlt hat), ist der Vertrag erfüllt. Da kann man nichts mehr kündigen.
- Sven Rautenberg
"Beim Stuff für's Web gibts kein Material, was sonst das Zeugs ist, aus dem die Sachen sind."
(fastix®, 13. Oktober 2003, 02:26 Uhr -> </archiv/2003/10/60137/#m338340>)