Stephan: hintergrundmusik

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Du darfst eigendlich das Lied dan nicht verwenden. An Deiner Stelle würde ich mich mit dem Interpreten auseinandersetzen (bzw. mit einem Manager von ihm) und würde ihn fragen, was er als gegenleistung erwarten würe, ob eine Erwähnung reicht etc.

Grüße

Stephan

PS: Zu dem rechtlichen kann ich nicht viel sagen, bin kein Jurist...