Hello,
Ich nicht. Ich gebe aber als Idee noch zu bedenken, dass Lotterie alles ist, wo der Teilnehmer irgendeine eigene Leistung einzahlen muß, damit er gewinnen kann. Dem entgegen steht die sogenannte Auslobung (das typische Preisausschreiben), bei dem ein Preis einfach nur unter den qualifizierten Teilnehmern verlost oder vergeben wird. Dafür wäre dann das BGB zuständig.
Das Thema hatten wir neulich schon mal und da gab es noch die Variante, dass der "Teilnehmer" eine bestimmte Leistung erbringt und dafür Geld kassiert. Es kommt dann über die "Lotterie" sozusagen eine öffentliche Ausschreibung für einen Werkvertrag zustande. Der Teilnehmer ist damit steuerpflichtig, die "Lotterie" aber nicht, da ja kein Glücksspiel stattgefunden hat, sondern eine Beratungsleistung. Im übrigen sind die Lotteriesteuern höher als die Einkommensteuer. Sollte er vorher etwas einzahlen müssen, könnte das ja eine Kommanditeinlage gewesen sein. Den Verlust kann der "Nichtgewinner" dann sogar noch steuerlich geltend machen.
Grüße
Tom