TorstenA: Lotteriegesetz

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Hallo Tom,

Das Thema hatten wir neulich schon mal

Jepp, ist wohl ein Dauerbrenner geworden :-)

Im übrigen sind die Lotteriesteuern höher als die Einkommensteuer.

Das halte ich für ein Gerücht.

Sollte er vorher etwas einzahlen müssen, könnte das ja eine Kommanditeinlage gewesen sein. Den Verlust kann der "Nichtgewinner" dann sogar noch steuerlich geltend machen.

Das musst du mir jetzt dann doch mal näher erklären.

Grüße
Torsten