MarkX: Freie Meinungsäusserung oder Geschäftsschädigung

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Moin,

Aber wie gesagt: Du hast natürlich die Freiheit, alles zu äußern, was du für notwendig erachtest. Du hast auch die Freiheit, dies alles öffentlich zu tun. Aber wenn du es öffentlich tust, dann bitte so, dass man deine Person erkennt.

gut Du hast wieder recht. Aber meiner Meinung wird durch die Einschränkung in Absatz 2 der gesamte Artikel ad absurdum geführt und in die Hände von Anwälten übergeben.
Aber ich will hier jetzt keine Grundsatzdiskussion starten.

Ich wünsche einen schönen Feiertag morgen!

MfG
MarkX.