MatzeA: Meinungsäusserung

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Servus,

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Das FG Düsseldorf hatte mit rechtskräftigem Urteil vom 24.10.2000 entschieden, dass ein Geschäftsführer die Mitgliedsbeiträge zum Golfclub und sonstige mit dem Golfspiel verbundene Geldleistungen (nennt man glaube ich Green-Fee) als Werbungskosten absetzen bzw. sich steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen kann.
Also: Nix wie ran an die Schläger!
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Das wird auch mal dringend Zeit, dass nicht nur der Urlaub in Form einer Studienreise von der Steuer abgezogen werden kann sonder endlich auch die quasi notwendigen Körperlichen Ertüchtigung sowie Geschäftliche Verhandlungen ala Golf von der Steuer abgesetzt werden können.

Sind ja wenn man es genau nimmt doch nur Werbekosten. :-))

Gruss Matze