Harak: 0190nummer und AGBs

Hallo,

ich hab ja vor eine 0190nummer zu beantragen und möchte nun wissen ob es gültig ist wenn ich am anfang des gesprächs den anrufsbeantworter sagen lasse: "Sie aktzeptieren unsere AGBs die sie auf www.bla.de/agb finden - und nun gehts los..."
nein ich hab nicht im hintergedanke die leute abzuzocken, ich möchte in den AGBs wirklich nur festlegen das der aufgesprochene text veröffentlicht wird (im web) und das dann keiner sagen kann: "ja das wusste ich nicht" und in den AGBs wiederum möchte ich festlegen das man mit dem anruf die SPIELREGELN aktzeptiert.

kann man das so machen?

MfG Harak

  1. Hallo,

    Hallo!

    ich hab ja vor eine 0190nummer zu beantragen und möchte nun wissen ob es gültig ist wenn ich am anfang des gesprächs den anrufsbeantworter sagen lasse: "Sie aktzeptieren unsere AGBs die sie auf www.bla.de/agb finden - und nun gehts los..."

    du kannst doch nicht davon ausgehen, dass jeder internet hat! oder dass ich dann erst mal wieder auflege, ins internet gehe, nachlese, und dann evtl nochmal anrufe.

    kann man das so machen?

    ich denke nicht, dass das ausreichen wird...

    --
    Bis dann!
    >> H9k3 <<
    1. Die leute stoßen ja von meiner internetseite auf die nummer,
      soll ich denn die AGBs vorher vorlesen oder was? das würde viel zu lange dauern und zeit ist geld. da legen die anrufer eher auf wie wenn ich sage die AGBs stehen im netz.

      MfG Harak

      1. Die leute stoßen ja von meiner internetseite auf die nummer,

        ach sooo, ja, das hast du vorher ja auch nicht gesagt...

        soll ich denn die AGBs vorher vorlesen oder was? [...]

        nicht doch!
        dann solltrest du aber die AGB VOR die Nummer schalten, also so, dass man erst über die AGB zu der Nummer gelagt. Dann hast du dich auf jeden fall abgesichert. Denke ich...

        --
        Bis dann!
        >> H9k3 <<
  2. informiere dich doch bei der regtp (http://www.regtp.de), ich schätze mal, die können dir sagen, was du alles zu tun bzw. zu reglen hast. ganz sicher gehst du aber in sachen agb immer mit einem anwalt.

    gruß hein

  3. Hallo,

    ich verweise mal auf die antwort von hein.

    soweit ich weiss müssen alle 0190 nummern seit august bei der regulierungsbehörde angemeldet sein, damit ein vertrag zwischen dir und nutzer zustande kommt.

    ich weis das andere anbieter (woher ich das wohl weis ;-)) auf eine kostenfreie telnr. (0800) verweisen um dort dem nutzer die agb zu erläutern.

    ich würde aber hier auch ein anwalt (spezialgebiet telekomunikation) zu rate ziehen (kannste übrigens unter einer 0190 nr. anrufen und dich beraten lassen !)

    MfG Harak

    cu

    micheal

  4. Hallo Harak,
    dU hast ja gestern gepostet.
    Also:
    Grundsätzlich überlege ich mir vom Konzept her wieviele Anrufer anrufen pro Tag.
    Wenn Du nicht wenigstens 50 calls im Monat hast, dann lohnt die ganze Sache eh nicht, also lass es lieber.
    Die zweite Sache die mich da ganz erheblich stört ist, das Du ne kostenpflichtige Rufnummer betreiben willst, die Dir 1,36 pro Minute in die Kasse spült, aber nicht einmal bereit bist die ersten 100 Minuten in eine anständige Rechtsberatung zu investieren.
    Es gibt hier einige Leute die Rechtsberatung durchführen könnten aber nicht dürfen und unter diesen Umständen auch nicht unbedingt wollen.

    Ich persönlich halte 0190 Nummern (insbesonder die die bei über 1,80 die Minute liegen) für ne ziemlich Abzocke. und für nicht gerade kundenfreundlich. Aber das ist meine Meinung da gibs Leute die sehen dies durchaus anders.

    In diesem Sinne sag ichs Dir noch einmal, gehe zu einem Rechtsanwalt und lasse Dich beraten.

    Tom

  5. Hallo.
    Ich hoffe, du hast meine bisherigen Hinweise zum Thema beherzigt.

    ich hab ja vor eine 0190nummer zu beantragen und möchte nun wissen ob es gültig ist wenn ich am anfang des gesprächs den anrufsbeantworter sagen lasse: "Sie aktzeptieren unsere AGBs die sie auf www.bla.de/agb finden - und nun gehts los..."

    Wenn diese "Information" bereits kostenpflichtig ist, dürfte dies nicht zulässig sein. Eine vorgeschaltete kostenlose Ansage wie bei der Telefonauskunft, die auch explizit darauf hinweist, dass die folgenden Informationen -- etwa bis zu einem weiterführenden Auswahlmenü -- kostenlos sind, ist also mindestens zweckmäßig.

    nein ich hab nicht im hintergedanke die leute abzuzocken, ich möchte in den AGBs wirklich nur festlegen das der aufgesprochene text veröffentlicht wird (im web) und das dann keiner sagen kann: "ja das wusste ich nicht" und in den AGBs wiederum möchte ich festlegen das man mit dem anruf die SPIELREGELN aktzeptiert.

    Davon würde ich absehen. Du kannst damit rechnen, dass jede Regelung angefochten wird, die erstens den Kunden unter Zeitdruck setzt, und sei es nur durch die Lesegeschwindigkeit der AGB, oder zweitens immer eine Ebene weiter verweist, hier also von den AGB auf die "Spielregeln". -- Je nach Ausführung kann dies nur sittenwidrig sein, oder eben einen Betrugsverdacht nahelegen.

    kann man das so machen?

    Sicher, man kann so einiges.
    MfG, at