Hello,
Ich möchte vermeiden, dass aus versehen teurere Internetkosten anfallen, als geplant...
Dann schreib doch Deinem Provider, dass Du nur bis zur Abrechnungsgrenze abnimmst *g*.
Das ist meiner Meinung nach nämlich immer noch ein ungeklärtes Rechtsverhältnis. Du hast ja, anders als bei Strom, Gas, Wasser nicht die Möglichkeit, Deinen Verbrauch zeitnah zu überwachen. Beim Telefon hat sich ja leider schon so hintenrum der Rechtsbrauch eingeschlichen, dass man Dir in Rechnung stellen darf, was man will, aber zumindest einen Einzelgebührennachweis erbringt. Dabei wäre es technisch ja möglich und heutzutage auch zumutbar, dass VOR einem Gespräch die aufgelaufenen Gebühren seit der letzten Berechnung angezeigt oder angesagt werden.
Stekk Dir mal vor, du gehst zum Schlachter, und fragst, was der Schinken kostet. Der sagt den Preis. Du sagst, na dann packen Sie mal drauf. Nun bist Du einen einen Moment abgelenkt, weil dein Augenstern vorbeiläuft. Der Schlachter packt immer weiter drauf. Als du hinschaust, schreibt er bereits die rechnung über 735,00 Euro für 48kg Schinken. Da wirst Du wahrscheinlich sagen: das haben wir aber so nicht vereinbart. Ich wollte nur 250g.
Was sagen denn unserere Recht-Schaffenden hier zum Vertrag, der da geschlossen wurde. Hat der Schlachter Recht oder der Kunde?
Na, und wie verhält sich das nun mit dem Telekommunikationsanbieter. Da habe ich zwar einen Vertrag. Wenn ich ihm aber schriftlich mitteile, dass ich nicht mehr als X Einheiten abnehmen will ist er doch aufgrund der vertraglichen Mitwirkungspflicht irgendwie verpflichtet, mir das Erreichen der Grenze rechtzeitig anzuzeigen. Ich habe ja keinen Einfluss darauf. Wenn er sagt, dass das nicht möglicih sei, wäre er nach dem Eichgesetz verpflichtet, das Messverfahren so anzupassen, dass es möglich ist. Anderenfalls könnte man ihm (gewerbsmäßigen) Betrug unterstellen.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen