Thoralf Knuth: Staatswappen der DDR

Beitrag lesen

Hallo,

Mich würde nun nochmal interessieren, wie Thoralf das meinte mit "hoffentlich schon vorher benutzt"

Benutzt im Sinne von §4 Nr. 2 MarkenG (http://transpatent.com/gesetze/demgt2.html#4), was aber eben, wie hier schon mehrmal angesprochen, nicht so einfach ist. Allerdings halte ich die Bildmarke als solche schon nicht für schutzfähig, eben wegen des historischen Charakters. Aber ob es sowas schon gegeben hat, weiss ich nicht. Wenn, dann muss das ja was aus dem Dritten Reich oder davor gewesen sein. Zumal die Frage eben bleibt, wie die Rechtsnachfolge durch die BR Deutschland einzustufen ist. Gibt aber bestimmt irgendwo eine Dissertation dazu. Deswegen bin ich ja so gespannt auf die Antwort vom Senat. ;)
Insbesondere das Urteil des BPatG lässt eine klare Richtung erkennen, samt zugehöriger Watschn für das DPMA. ;)

Aprilgrüße, Thoralf

--
Sic Luceat Lux!