Hallöle!
Was mich jetzt mal interessieren würde: Können jetzt eigentlich diejenigen, für die Herr Freiherr von Gravenreuth eine "Geschäftsführung ohne Auftrag" betrieben hat, ihr Honorar zurückfordern, weil ja nie ein Gegenstand für diese Geschäftsführung bestanden hat?
Wahrscheinlich nur, wenn sie sich gegen den Angriff gewehrt haben. Anderenfalls hätte sie ja die Markenrechte akzeptiert, auch wenn sie heute nicht mehr bestehen sollten.
Grüße
Chris