Hallo,
oder reicht es wenn ich schreibe, dass, falls jemand nicht damit einverstanden ist, dass er auf meiner Seite gezeigt wird, ich das Foto unverzüglich entferne?
nein. Du brauchst die _vorherige_ Erlaubnis von Fotograf und Abgebildetem. Für letzeren gibt es Ausnahmen (Zeitgeschehen, öffentlich etc.). Weitere Hinweise auf den Seiten der RAe Seiler und Feldmann: http://www.fotorecht.de/.
Gruß, Thoralf
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Sic Luceat Lux!
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