Tachchen!
Ich bin mit den Nerven am Ende!
Wenn es um die Freundschaft zu dem Nachbarn geht, kann ich das verstehen.
Aber gab es die?
Wenn es um Ersatzansprüche geht, würde ich gelassen bleiben.
Du hast unentgeltlich seine Sachen in Verwahrung genommen, die er dann
nicht einmal verabredungsgemäß zurück geholt hat. Das Risiko eines zufälligen
Untergangs der Sache trifft also allein ihn.
Wenn es um den Diebstahlsvorwurf geht, würde ich das ebenfalls gelassen sehen.
Lass ihn doch mal beweisen, dass die Sachen erst da waren und dann von dir
weggenommen wurden!
Gruß
Die schwarze Piste