Hallo,
ich habe aus Interesse
aus _eigenem_ Interesse? ;-)
ja. Mich interessiert nur die Legalität. Falls du darauf anspielen möchtest, dass ich evtl. von mir selbst gesprochen habe liegst du falsch.
Vor 0,5 Jahren hat ein Mitschüler während des Informatik-Unterrichts ca. 100 Pornoseiten aufgerufen.[...] Das heißt also, die aufgerufenen Seiten werden mitgeloggt und überprüft. In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?
Nein, das ist kein guter Ansatz gegen diesen Verweis vorzugehen. Man könnte vielleicht dem Lehrer ein Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen, aber das wäre blanke Erpressung und gar nicht gut für die weitere schulische Laufbahn.
Erstens wäre es dafür zu spät und zweitens denke ich dass der Lehrer im Recht war, ich habe also kein Interesse daran dagegen vorzugehen. Außerdem mag ich den Lehrer eigentlich ganz gern. Mich hat wie gesagt nur der rechtliche Aspekt interessiert.
Einzige Möglichkeit, wenn die Clients alle Windows fahren und nur sparsam geloggt wird (nur Aufrufe, kein Inhalt): nicht der Schüler hat die Seiten aufgerufen, sondern ein Virus hat sich eingenistet, der die Seiten aufgerufen hat. Wenn das lange genug her ist und die Logs der Antivirusprogramme nicht lange genug behalten werden, wäre das eine gute Verhandlungsbasis.
Bis auf den Server läuft da alles mit Windows. Zumindest auf den Rechnern der Schüler befindet sich nichtmal ein AntiVirus.
Denn ein Verweis (zu meiner Zeit wurde so die letzte Warnung vor dem Rauswurf bezeichenet, ist als eine _sehr_ harte Strafe für ein paar Bildchen menschlicher Anatomie) finde ich für das Vergehen als viel zu übertrieben.
Das ist heutzutage nicht annährend die letzte Warnung vor dem Rauswurf. Ich glaube man braucht 3 verschärfte Verweise um von der Schule zu fliegen. Dafür werden auch viel schneller Verweise gegeben.
Allerdings kenne ich natürlich die Vorgeschichte dieses Schülers nicht, es ist ja durchaus möglich, das das nur der sprichwörtliche Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte.
Ist bei diesem Schüler gut möglich. Aber ein Verweis muss sich normalerweise ja auf ein Thema beziehen, und nicht auf das allgemeine Verhalten des Schülers.
PS:
War gerade auf Deiner Seite, finde aber nix >;->
Ich sagte ja auch bis Ende der Weihnachtsferien in Bayern. Folglich habe ich noch 13 Tage Zeit.
Der andere Poster, der fragte wie dieser Schüler ermittelt werden konnte: Der Lehrer sieht in den Logs von welchem Computer die Anfrage stammt, und der Schüler saß immer am gleichen Platz. Die Schüler wurden weder über eine Überwachung noch über den korrekten Umgang mit einem Computer informiert. In der Praxis ist natürlich klar dass der Schüler absichtlich Porno-Seiten besucht hat und sich seines Unrechts bewusst war.
Schöne Grüße
Julian
"Hex is for sissies. Real men use binary. And the most hardcore types use only z
eros - uppercase zeros and lowercase zeros." - Tomasz Sowinski