Hej Christian,
deine Informationen scheinen nicht ganz korrekt zu sein, schau dir mal das hier an (1.2 MB, pdf): Broschüre des BMBF zu Ausbildungförderung
c) muss der Student die Hälfte des erhaltenen Geldes zurückzahlen (der
Azubi nicht)Nein, das stimmt nicht. 10k€ werden einem geschenkt, den vollstaendigen
Rest muss man zurueckzahlen.
S10: "Die Förderung erfolgt für Schülerinnen und Schüler vollständig durch Zuschuss, die Leistungen müssen daher nicht zurückgezahlt werden. Studierende der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung mit Ausnahme für die in Abschnitt VI beschriebenen Ausbildungen, für die ein verzinsliches Bankdarlehen gewährt wird, zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen.
S22: "Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem 28.2.2001 begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden."
Es wird Bafoeg bis maximal zur 1½-fachen Regelstudienzeit bezahlt, also 12 Semester bei 8 Semester Regelstudienzeit.
S21: "Die Dauer der Förderung für Studierende an Hochschulen richtet sich nach der gewählten Fachrichtung. Die jeweilige Förderungshöchstdauer der gewählten Fachrichtung ergibt sich aus der jeweiligen Regelstudienzeit [...]
können nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer für maximal zwölf Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten, wenn sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer zur Prüfung zugelassen werden und die Ausbildungsstätte bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abgeschlossen werden kann. Die Hilfe zum Studienabschluss wird in Form von Bankdarlehen gewährt"
Der Bafoeg-Hoechstsatz betraegt ca. 550€, was dann maximal 39600€ Bafoeg
bringt. Du siehst, man muss wesentlich mehr als die Haelfte zurueckzahlen.
Höchstsatz weiß ich ziemlich genau, dass er bei 529 € liegt.
Man muss bedeutend weniger als die Hälfte zurückzahlen, weil es noch etliche Möglichkeiten gibt (frühere Zurückzahlung, sehr guter Abschluss) Teilschulden erlassen zu bekommen. Ich verweise den geneigten Leser, auf angegebene Literatur.
Beste Grüße
Biesterfeld
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