你好 Biesterfeld,
[...]
S22: "Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die
nach dem 28.2.2001 begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag
von 10.000 Euro zurückgezahlt werden."
Sag ich doch ;-)
Es wird Bafoeg bis maximal zur 1½-fachen Regelstudienzeit bezahlt,
also 12 Semester bei 8 Semester Regelstudienzeit.S21: "Die Dauer der Förderung für Studierende an Hochschulen richtet
sich nach der gewählten Fachrichtung. Die jeweilige Förderungshöchstdauer
der gewählten Fachrichtung ergibt sich aus der jeweiligen
Regelstudienzeit [...]
können nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer für maximal zwölf
Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten, wenn sie innerhalb von vier
Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer zur Prüfung
zugelassen werden und die Ausbildungsstätte bescheinigt, dass die
Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abgeschlossen werden kann.
Die Hilfe zum Studienabschluss wird in Form von Bankdarlehen gewährt"
Also, bisher dachte ich, dass bis 1½-fachen Studienzeit gezahlt wird.
Deckt sich auch mit dem, was ich bisher so im Umkreis mitbekommen habe.
Aber egal, kann sein, dass es anders ist. Viel aendert sich auf jedenfall
nicht an der Rechnung ;-)
Der Bafoeg-Hoechstsatz betraegt ca. 550€, was dann maximal 39600€ Bafoeg
bringt. Du siehst, man muss wesentlich mehr als die Haelfte
zurueckzahlen.Höchstsatz weiß ich ziemlich genau, dass er bei 529 € liegt.
Deshalb krieg ich auch 543€ Bafoeg im Monat, gelle? ;-) Und da werden noch
5€ vom Lohn meiner Mutter angerechnet, ich wuerde sonst also 548€ kriegen.
Man muss bedeutend weniger als die Hälfte zurückzahlen, weil es noch
etliche Möglichkeiten gibt (frühere Zurückzahlung, sehr guter Abschluss)
Teilschulden erlassen zu bekommen.
Kann sein, ja, hab ich mich noch nicht drum gekuemmert.
再见,
CK
Wenn auf Erden alle das Schoene als schoen erkennen, so ist dadurch schon das Haessliche bestimmt.
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