Christoph Schnauß: Entscheidung: Ich nehme den Job nicht an

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morgens,

Findet er einen 'besseren' Job (in welcher Hinsicht auch immer, denn eine moderne Vergütung wird nicht nur in Bruttojahreseinkommen ausgedrückt) war seine Entscheidung doch richtig.

Sicher. Aber du kennst das Sprichwort von der Taube auf dem Dach, für die man den bereits eingefangenen Spatz wieder fliegen läßt?

Fällt er damit auf die Schnauze - was definitiv keinem zu wünschen ist - wird ihm das eine Lehre gewesen sein! ... Und das alles von ganz alleine! ... Ohne dein Zutun!

Auch das. Ja. Er hat insofern Glück, als es bisher nicht zu den üblichen Bewerbungsunterlagen gehört, nachzuweisen, welche Angebote man bisher weshalb ausgeschlagen hat. Wäre ein solcher Nachweis gesetzlich vorgeschrieben, würde er nach einer solchen Ablehnung sofort in der Sozialhilfe landen und ein Jahrzehnt lang vergeblich Bewerbungen schreiben.

Begründe bitte deine Entscheidung eine solche 'Empfehlung' aussprechen zu wollen.

Wer gerade sein (Fachhochschul-)Studium beendet hat, ist in der Regel noch ziemlich jung. Das ist ein Vorteil. Aber wir leben in einer Nachrichtenwelt, die vor allem davon geprägt wird, daß es ein paar Millionen Arbeitslose gibt, die eventuell ab 1. Januar einen sogenannten 1-Euro-Job aufgedrückt bekommen könnten. Diese Millionen sind keineswegs alle miteinander auch noch so jung, und es dürfte ein paar tausend mit gleicher oder wenigstens vergleichbarer Qualifikation geben. Sie haben zu einem großen Teil bereits etwas geleistet und ziemlich genau abzuschätzen gelernt, was zu leisten ist, um ein solches Jahreseinkommen zu erzielen. Mir ist kein einziger aus dieser Armee bekannt, der einen Job mit 30000 Euro p.a. ablehnen würde.

Ich würde empfehlen wollen (um das etwas genauer auszudrücken), daß jeder, der so ein Angebot mal einfach so wegen seiner höheren Ansprüche ablehnt, zwangsweise gegen einen Arbeitslosen bzw. Sozialhilfeempfänger mit gleicher Qualifikation ausgetauscht wird  -  die gibts schließlich, sie sind bloß ein bißchen älter. Das heißt, er darf Sozialhilfe beziehen, und der Arbeitslose bzw. Sozialhilfeempfänger bekommt für einen Jahr den Job, den er abgelehnt hat. Mit einer solchen Methode wäre es sehr leicht, einer völlig überzogenen Erwartungshaltung entgegenzuwirken und dem Jungen die Flausen auszutreiben.

Das ist überhaupt eine Idee: da ich ja CDU-Mitglied bin (was ich allerdings häufig vergesse), kann ich noch bis 11 Uhr einen Antrag für den Parteitag einreichen, der genau das beinhaltet ...

Was sind denn "Grundkosten", die jemand mit 10000 Euro p.a. nicht decken könnte? Selbst aus München oder Hamburg (Berlin kenne ich gut genug) ist mir nicht bekannt, daß jemand seine "Grundkosten" aus Miete und Energieversorgung bei dieser Summe für gefährdet halten müßte. Es sei denn, er setzt als unabdingbar voraus, daß er in einem Loft mit 110 Quadratmeter wohnen muß, das zweimal wöchentlich von einer Haushaltshilfe mit einem "Minijob" (den er bedauerlicherweise selber zahlen muß) saubergemacht wird.

Es ist ein absolut ungerechtfertigter Snobismus, der zur Ablehnung eines derart lukrativen Angebotes führt. Ich hätte ihm ja gratuliert, wenn er hier ins Forum hereingekommen wäre um freudestrahlend zu verkünden, daß er so ein Angebot bekommen hat, und dann hätt ich es ihm ja auch gegönnt. Daß man jedoch zusätzlich noch den Wert eines Kleinwagens zur Bedingung machen könnte, überhaupt ins Berufsleben einzutreten und dann beleidigt ablehnt, wenn der Kleinwagen nicht gleich mit dem Arbeitsvertrag mitgeliefert wird, halte ich für eine unentschuldbare Aufgeblasenheit.

Entschuldige, wenn das alles vielleicht etwas drastisch klingen mag. Aber: würde mir mein Sohn die Mitteilung machen, daß er ein solches Angebot wegen seiner unerfüllten Ansprüche abgelehnt hätte, würde ich ihm platterdings das bisherige Taschengeld streichen und ihn sogar zwingen, für jeden Aufenthalt in der elterlichen Wohnung eine angemessene Aufenthaltsentschädigung (deren Höhe ich dann bemessen würde) zu zahlen. Vielleicht lernt ers ja dann. Ein Tag Wohnungsausschluß wegen nicht bezahlter Aufenthaltsentschädigung dürfte bereits sehr viel Nachdenken erzeugen.

Grüße aus Berlin

Christoph S.

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Dipl. Inform. (FH) = 30000 Jahresgehalt?

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