Hallo,
Ich meine, wenn die e-Mail Adresse als Grafik eingefügt ist und als HTML-Code.
Deine Impressums-Pflicht - so vorhanden - ist mit derlei Dingen nicht erfüllt.
An welchen Gerichtsentscheidungen machst du das fest?
Mathias
Hallo,
Ich meine, wenn die e-Mail Adresse als Grafik eingefügt ist und als HTML-Code.
Deine Impressums-Pflicht - so vorhanden - ist mit derlei Dingen nicht erfüllt.
An welchen Gerichtsentscheidungen machst du das fest?
Mathias