Hallo.
Und aus welchen zeilen des TDG leitest Du ab, dass es texlich vorhanden sein muss?
TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (...)
Grüße aus Würzburg
Julian
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"machines will eat itself." Bau Dir Deinen eigenen Bot.
http://www.hgb-leipzig.de:83/~franz/hyperportrait/testers/
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