Hi,
Ich meine, wenn die e-Mail Adresse als Grafik eingefügt ist und als HTML-Code.
Deine Impressums-Pflicht - so vorhanden - ist mit derlei Dingen nicht erfüllt.
ich bin kein Jurist, aber m.E. ist ein grafikfähiger Browser genauso als normalerweise vorhanden voraussetzbar wie ein Bildschirm mit 800 X 1.. und mehr Pixel.
Bleiben die schwierige Gestaltung des Alt-Textes, fehlende Barrierefreiheit, und die Zumutbarkeit des Abtippens der Adresse ins eigene Mailprogramm. Oder ein Webauftritt ohne E-Mail, wer eine "Visitenkarte", auch gewerblich, online stellt dürfte doch nicht zwangsweise zur E-Mail gezwungen werden, Erreichbarkeit ist doch wohl gefordert, und könnte auch per Fax und Telefon gegeben sein?
Gruß
CurtB