Julian Hofmann: Impressum als Grafik

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Hallo.

Oder ein Webauftritt ohne E-Mail, wer eine "Visitenkarte", auch gewerblich, online stellt dürfte doch nicht zwangsweise zur E-Mail gezwungen werden, Erreichbarkeit ist doch wohl gefordert, und könnte auch per Fax und Telefon gegeben sein?

Ja, aber das Teledienstegesetz (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html) sieht in §6 2. was anderes vor. Da wird ausdrücklich die "Adresse der elektronischen Post" als Auskunft verlangt.

Hingegen kann ich nichts finden,d ass die Informationen als Text vorliegen müssen, Cheatah.

Grüße aus Würzburg
Julian

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