Hallo Miteinander,
Ich benötige eine Hinweis auf eine rechtliche Regelung hinsichtlich der Mehrwertsteuerauszeichnung in Online Shops.
Nun sollte man meinen das Thema wäre ganz einfach, und die Verbraucherzentralen hätten das wohl auf Ihren Seiten, dem ist aber nicht so.
Muß ein überwiegend an Endverbraucher gerichteter Shop die Preisangaben immer inklusive der Mehrwertsteuer machen oder ist es zulässig die Preise exklusive der Mehrwertsteuer zu nennen.
Mir ist eine Regelung im Gedächtnis, die besagt wenn man sich an Endverbraucher wendet, muß die Preisauszeichnung immer incl. MwSt erfolgen.
Ich bin mir aber nicht sicher, und ein Kunde von mir behauptet er dürfte ohne MwSt auszeichnen.
Steuerberater und RA arbeiten am Freitag um 15:00 nicht mehr und das Finanzamt ist irgendwie der falsche Ansprechpartner, die haben mir nur erklärt, das die MwSt auf der Rechnung erscheinen muß, das wuste ich aber vorher schon.
Hat jemand vielleicht einen Link zum nachlesen?
Vielen Dank TomIRL