Hallo Tom,
$ 1 PAngV (PreisAngabenVerordnung=
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/__1.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/inhalt.html
Die Ausnahme, die er meinen könnte: § 9 II PAngV, unterliegt dann aber mE einem Irrtum, denn der bezieht sich nur auf einzelne Ausnahmen von der Vorschrift, bei Fernabsatzverträgen auch USt & Porto+Verp. anzugeben.
HtH, Thoralf
--
Sic Luceat Lux!
Sic Luceat Lux!