Sven Rautenberg: MwSt auszeichnung in Online Shops

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Moin!

Und für Geschäftskunden kannst Du doch kleiner drunterschreiben: "Abzüglich MwSt (16%)  = ...."
Darfst natürlich nicht 16% abziehen, sondern nur 13,79% ;-)

Das ist natürlich Blödsinn. Weil: Geschäftskunden ziehen von dem Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer nichts ab, sie überweisen bzw. bezahlen den Gesamtbetrag.

Dass sie die Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Finanzamt mit eigenen Umsatzsteuereinnahmen verrechnen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Und zu guter letzt: Warum sollte man "Endbetrag abzüglich 16% MwSt" schreiben, wenn du doch selbst zugibst, dass 16% eine Falschangabe ist?

- Sven Rautenberg

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"Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)