Sven Rautenberg: Gaefgen / Metzler

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Moin!

M.E. Stoff fuer ein Drama. Denn beide Seiten haben Recht! (Der Polizist, weil er erkannt hat, dass in bestimmten Situationen alles erlaubt ist und der Staatsanwalt wegen der Rechtslage (die ja auch vernuenftig ist).)

In bestimmten Situationen ist alles erlaubt, ja. Dafür gibt es den Notwehrparagraphen, der für extreme Handlungen (wie die Tötung oder Verletzung eines Menschen) in extreme Situationen Straffreiheit gewährt, aber der wird auch sehr streng ausgelegt. Immer muß dabei für die eigene Person (Leib oder Leben) akute Gefahr bestehen.

Das ist im Vorliegenden Fall für den anordnenden Vorgesetzten sowie für den drohenden Polizisten nicht der Fall.

Und da kommt eben unser Rechtsstaat ins Spiel, auf den du anscheinend nur wenig gibst (so von wegen Systemfehler uns so - siehe die Threads über Schwarzfahren und Ehenamen).

Dieser Rechtsstaat verbietet es, einen Menschen zu foltern oder auch nur damit zu bedrohen. Dieses Verbot ist absolut - auch bei mutmaßlichen oder überführten Verbrechern.

Und wenn sich ein Polizeibeamter meint darüber hinwegsetzen zu müssen, dann muß er die Konsequenzen tragen. In meinen Augen wäre ein Freispruch in der Tat eine Katastrophe für unseren Rechtsstaat.

- Sven Rautenberg

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"Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)