Hi,
Dem Satz 'Die gegebene Rechtslage ist nie die erforderliche Rechtslage und bedarf somit einer permanenten Anpassung.' solltest Du doch zustimmen koennen.
So lange wir über die potentielle Zulässigkeit von Folter reden: Nein. Es bedarf an dieser Stelle keiner Rechtsänderung. Das bestehende Recht ist absolut. Ausnahmen darf es nicht geben, zu keiner Zeit, unter keinen Umständen.
also eine Teilzustimmung, also mit Einschraenkungen (siehe Deine Ausfuehrungen zum "Fliegerangriff eines Irren"), damit waere auch der Dissenz (Regelverstoesse ja, wenn Menschenleben in Gefahr sind und der Gefaehrdende ggf. angegangen (richtig nach Deinen Angaben:getoetet; falsch nach Deinen Angaben:gefoltert) werden darf.) klar erkannt, prima.
Um es also klar zu sagen, von den 'unveräußerlichen Menschenrechten, wie sie in der UN-Charta festgelegt und von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wurden.', wird man sich meines Erachtens in Extremfaellen etwas distanzieren muessen, wenn die Situation extrem wird, also die Rettung von Menschenleben den o.g. Rechten entgegensteht. - Es ist eben nur eine Regel und Regeln gelten immer grundsaetzlich, nie absolut. Regeln sind fuer die Menschen und nicht andersrum. (Darum sind Regeln auch ein schlechter Religionsersatz. - Stopp, meine Regeln waeren es vielleicht doch? ;-)
Gruss,
Lude