Hallo,
für das verweilen bei gleichzeitigem Alkoholgenuss außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung der zugelassenen Freischankflächen,
Hast Du nicht widersprochen? Ich hätte Widerspruch eingelegt: Das Bier war ein alkoholfreies...
Ja und außerdem habe ich es gar nicht genossen ;-)
Steht ja auf der Flasche wie viel es hat. Wir (ich und Julius) haben vor wenn es ein bischen wärmer ist Flugblätter zu verteilen und das in die Zeitung zu bringen. Jetzt ist es noch ein wenig zu kalt dass sich die Leute mit so etwas beschäftigen wollen würden. Wenn es aber warm ist und sich da jeder hinsetzen will werde ich da stehen und diese Informationsblätter verteilen.
Grüße
Jeena Paradies