Tom: Domainstreit www.kurt-biedenkopf.de

Hello,

weiß jemand was über den Domainstreit

www.kurt-biedenkopf.de ?

Als Domaininhaber ist ein

Markwart Faussner
Kunigundenstr. 60
D-80805 Muenchen
Germany

Eingetragen. Was hat der damit zu tun? Kehren wir wieder zur Praxis "wer zuerst kommt ..." zurück? Was habe ich da wieder verpasst?

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
  1. Hallo Tom,

    weiß jemand was über den Domainstreit
    www.kurt-biedenkopf.de ?

    Nur das, was vorgestern auf MDR Info kam, dass nämlich Herr Biedenkopf generell jede Domain, die seinen Namen beinhaltet, nicht vergeben lassen möchte, da er dadurch seine Namensrechte verletzt sieht. Das schließt alle Domains nach dem Schema kurt-biedenkopf.tld ein (auch ohne Bindestrich). Und diesen Streit hat er verloren. So, wie ich das verstanden habe, ging es also nicht primär um die von dir genannte Domain, sondern generell um alle, egal ob bereits registriert oder nicht.

    Grüße
    Siechfred

    1. Hello Siechfred,

      dank Link von Chräcker, den ich vorhin allerdings nicht gefunden habe, bin ich nun schon etwas schlauer.

      Angesichts dieses Steites vertrete ich auch nochmals die Meinung, dass es eine sinnvolle (evtl. auch gesetzliche) Regelung zu dem Thema geben muss. Es kann nicht sein, dass sich irgendein Kurt Biedenkopf oder Franz Müller eine Domain schnappt, an deren namen er aus anderen Gesetzen keine Alleinrechte hat. Es ist mir ja schließlich auch nicht verboten unter "Thomas Schmieder EDV" werbung in diversen Fachzeitschriften für Hotelbuchungssysteme zu machen und auch unter "bitworks" kann ich das tun, egal, wie gut diese Systeme sind. Schließlich werden sie auch verkauft und benutzt.

      Wenn da nun aber ein "Thomas Schmieder" eine Website innehält, dann habe ich das gleiche Recht dazu, das Medium Internet unter diesem namen zu nutzen, denn ich heiße so. Auch der andere heißt so. Und es gibt noch ganz viele, die so heißen. Allerdings wesentlich weniger, als "Franz Meier".

      Wenn das Internet eine private Aktivität ist, dann kann ich wohl nix machen, denn die Regeln schreiben dann diejenigen vor, die das Geschäft Internet führen. Wenn das Internet aber ein knappes Gut ist, weil es in jedem Staat (und hoffentlich auch auf der Welt) nur eines davon gibt, dann hat der Staat alle Bürger gleich zu behandeln und wenn es keine besonderen Gesetze dafür gibt (Markenrecht), dann muss es jedem Bürger möglich sein, auch unter seinem Namen zu publizieren, sei es zu politischen, geschäftlichen, ethischen, persönlichen Zwecken.

      Wenn der Staat dieser Gelichbehandlungspflrcht nicht nachkommt, verstößt er gegen seine eigene Verfassung und ist somit schadensersatzpflichtig. Der Staat hat also dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Systeme, die für die Wahrung knapper Güter eingestezt werden, auch den Standard haben, der notwendig ist.

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      #     Wir HTML-Künstler werden uns darauf einstellen müssen.      #
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      Und das HTTP-Protikoll stellt bereits einen Ansatz safür zur Verfügung:

      Fehler Nr. 300

      Vielleicht sollten wir hier in Europa die Systeme einfach schon mal fit machen, um diesen Rechtsanforderungen gerecht zu werden. Die übrige Welt wird dann schon nachziehen (müssen). Mehr Gerechtigkeit auf der Welt kann nie schaden.

      Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      1. Hallo,

        naja, wir haben hier in manchen Viertln eine Menge x an Parkplätzen. Die Menge der Fahrzeuge der Anwohner, die zum Erhalt dieser Plätze einen Obolus in Form von Steuer/Abgaben macht und aufgrund einer Anwohnerregelung Parkplatzberechtigt ist, ist größer als x. Da gilt dann in dr Tat: wer zuerst kommt, malt zuerst. Eine andere Regelung fällt mir dazu nicht ein. Wobei man natürlich in der Tat bei Domains und eindeutigen Eigennamen eine Vorfahrtregelung einbauen kann, das wenn der Domaininhaber seine "Eigennamen-Domain" länger als Zeitraum x nicht nutzt und ein eindeutiger Zusammenhang vom Namen der Domain zum Inhalt des Angebotes nicht ersichtlich ist, das man dann die Domain abgeben muß. Aber dann wieder "an wehn?" Und wie das alles nachweisen etc etc etc....

        Chräcker

        1. Hello Chräcker,

          wenn ich Dein Posting so lese, heißt das also, es gibt kein gerechtes Gesetz und wenn doch, gilt es nur für den privilegierten Bürger, alle anderen können saich damit bestenfalls den Arsch abwischen. Hoffentlich taugt wenigstens das Papier, auf dem das Gesetz gedruckt wurde *gg*

          Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          1. Hallo,

            wenn ich Dein Posting so lese, heißt das also, es gibt kein
            gerechtes Gesetz

            ja, könnte man fast meinen. Man kann eben versuchen, alle Eventualitäten abzufedern um jedem gerecht zu werden, aber das ist immer nur ein versuch. (den man freilich machen sollte....)

            und wenn doch, gilt es nur für den privilegierten Bürger,

            privilegierte Bürger sind ja schon dem Namen nach eben privilegiert.... aber ich glaube trotzdem an unseren Rechtsstaat...

            Manchmal muß man aber auch mal zurückstecken um eben einer überregulierung zu entkommen. So verzichte ich eben auf www.Heller.de, weil es eben nicht anders geht als: wer zuerst kommt, malt zuerst...

            Chräcker

      2. hi,

        dank Link von Chräcker, den ich vorhin allerdings nicht gefunden habe, bin ich nun schon etwas schlauer.

        Angesichts dieses Steites vertrete ich auch nochmals die Meinung, dass es eine sinnvolle (evtl. auch gesetzliche) Regelung zu dem Thema geben muss. Es kann nicht sein, dass sich irgendein Kurt Biedenkopf oder Franz Müller eine Domain schnappt, an deren namen er aus anderen Gesetzen keine Alleinrechte hat.

        Eben  darum ging es ja gar nicht. KB wollte bei Denic bewirken, dass eine domäne mit namen kurt-biedenkopf.de kein anderer bekommt. Und er selber wollte die die domäne auch nicht selbst registrieren. Eben das hat der nicht geschafft.

        Was er jedoch geschafft hat: eine Unterlassung gegenüber dem bisherigen Domäneninhaber von kurt-biedenkopf.de auszusprechen.

        Erwin

        --
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        1. hi,

          dank Link von Chräcker, den ich vorhin allerdings nicht gefunden habe, bin ich nun schon etwas schlauer.

          Angesichts dieses Steites vertrete ich auch nochmals die Meinung, dass es eine sinnvolle (evtl. auch gesetzliche) Regelung zu dem Thema geben muss. Es kann nicht sein, dass sich irgendein Kurt Biedenkopf oder Franz Müller eine Domain schnappt, an deren namen er aus anderen Gesetzen keine Alleinrechte hat.

          Eben  darum ging es ja gar nicht. KB wollte bei Denic bewirken, dass eine domäne mit namen kurt-biedenkopf.de kein anderer bekommt. Und er selber wollte die die domäne auch nicht selbst registrieren. Eben das hat der nicht geschafft.

          Was er jedoch geschafft hat: eine Unterlassung gegenüber dem bisherigen Domäneninhaber von kurt-biedenkopf.de auszusprechen.

          Siehe: http://www.webwork-magazin.net/news/artikel/1870

          Erwin

          --
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      3. Hallo Tom.

        Angesichts dieses Steites vertrete ich auch nochmals die Meinung, dass es eine sinnvolle (evtl. auch gesetzliche) Regelung zu dem Thema geben muss.

        Meiner Meinung nach sind die Regelungen da, sie müssten nur einheitlich angewendet werden, denn daran krankt meines Erachtens das "System". Wir haben das Namensschutzrecht aus dem GG und wir haben das Markenrecht. Was höher steht, weiß ich nicht, mir klingen da noch so Begriffe wie Grundrechtsschranken und Schrankenschranken im Ohr, vielleicht weiß jemand hierzu nähreres.

        Es kann nicht sein, dass sich irgendein Kurt Biedenkopf oder Franz Müller eine Domain schnappt, an deren namen er aus anderen Gesetzen keine Alleinrechte hat.

        Naja, die Frage ist doch an dieser Stelle, wessen Recht als höherrangig zu bewerten ist.

        Wenn da nun aber ein "Thomas Schmieder" eine Website innehält, dann habe ich das gleiche Recht dazu, das Medium Internet unter diesem namen zu nutzen, denn ich heiße so.

        Soweit Zustimmung, was passiert nun aber, wenn eine Person des öffentlichen Lebens (von mir aus der Bundeskanzler) genauso heißt wie du. Wessen Recht ist dann das vorrangige?

        Wenn das Internet eine private Aktivität ist, dann kann ich wohl nix machen, denn die Regeln schreiben dann diejenigen vor, die das Geschäft Internet führen. Wenn das Internet aber ein knappes Gut ist, weil es in jedem Staat (und hoffentlich auch auf der Welt) nur eines davon gibt, dann hat der Staat alle Bürger gleich zu behandeln und wenn es keine besonderen Gesetze dafür gibt (Markenrecht), dann muss es jedem Bürger möglich sein, auch unter seinem Namen zu publizieren, sei es zu politischen, geschäftlichen, ethischen, persönlichen Zwecken.

        Kurze Zwischenfrage: ist es dafür zwingend notwendig, eine Domain mit dem entsprechenden Namen zu haben? Ist es wirklich ein so großer Unterschied, wenn du eine Domain www.bitworks.de hast, wo jeder nachlesen kann, dass du Urheber und inhaltlich Verantwortlicher dieser Seite bist oder ob du die Informationen unter www.thomas-schmieder.de bereitstellst?

        Grüße
        Siechfred

  2. Hallo,

    ich oute mich mal, ich habe google genutzt ;-)

    http://www.welt.de/data/2004/02/19/240615.html

    Chräcker

  3. Hello,

    weiß jemand was über den Domainstreit

    www.kurt-biedenkopf.de ?

    Als Domaininhaber ist ein

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    Germany

    Eingetragen. Was hat der damit zu tun? Kehren wir wieder zur Praxis "wer zuerst kommt ..." zurück? Was habe ich da wieder

    Nein Leider nicht.

    Es gibt zwar nun ein Urteil, nach welchem es nicht möglich ist, einen Domänennamen zu "sperren", aber die Unterlassungsklage an den bisherigen Inhaber der Domäne kurt-biedenkopf.de ist rechtskräftig.

    Verpasst hast du also nix, der Zirkus geht weiter.
    Nur noch Bekloppte....

    Schönen Sonntag, Erwin

    --
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