at: Mithilfe zu SPAM und Datenschutzverletzungen?

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Hallo.

Vielen Dank für Eure Meinungen!

Eine vielleicht noch, da dieser Punkt meines Erachtens bisher nicht hinreichend angesprochen wurde:
Auch wenn ein Newsletter auf Bestellung versandt wird, hat die Rückverfolgung von Verweisen statistisch, also nicht personenbezogen zu erfolgen. Und wenn das Motto "Wo kein Kläger, dort kein Richter" lautet, solltest du den Datenbestand -- oder gleich das Skript -- um eine prominente Adresse eines Datenschutz-Beauftragen, Spam-Fahnders etc. bereichern. Dann gibt es nämlich sehr schnell einen Kläger.
MfG, at