Hallo at.
Für wichtiger halte ich, nicht versehentlich Rechnungen auf Phantasienamen auszustellen, da sich der Kunde ansonsten zumindest wundert, warum das Finanzamt seine Ausgaben nicht anerkennt.
Rot-Grün sei Dank wurde hier seit dem 1.1. durch geschickt-konsequentes Umsetzen der Rechnungslegungsrichtlinie der EU ein Missbrauch durch die Einführung diverser weiterer Pflichtangaben auf Rechnungen zumindest in Deutschland erschwert (Angabe der Steuernummer oder USt-IdNr. etc.). Schade nur, dass keiner so recht mitspielen will ... ;-))
Grüße
Siechfred