at: Lüfter an Laptop Gericom Web Shox Performance XINB 35

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Hallo.

Damit gibst Du jedoch die Gewährleistung (manche kennen es als Garantie) auf.

Die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" sollte man weder verwechseln, noch synonym verwenden. Wann du die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verlierst, ist gesetzlich festgeschrieben und von Gerichten anhand von Einzelfällen hinreichend geklärt worden. Garantiebestimmungen können hingegen vom Hersteller/Distributor/Fachhändler etc. weitgehend nach eigenem Ermessen und lediglich unter Berücksichtigung der Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb festgelegt werden.
Sofern das Gerät noch nicht zu alt ist, sollte man sich niemals auf die Garantie, sondern immer auf die Gewährleistung berufen, denn letztere ist vom Händler zu erfüllen, nicht wie die Garantie vielleicht vom taiwanesischen Hersteller des defekten Einzelteils.
MfG, at