Maraike: Lüfter an Laptop Gericom Web Shox Performance XINB 35

Hallo Leute,

habe mir letztes Jahr ein Gericom Laptop WEB SHOX Performance XINB35 AS1 gekauft. Der Lüfter (oder etwas ähnliches) ist furchtbar laut an dem Teil - man hat mir dann im Media Markt gesagt, dass ich damit leben müßte - die wäre kein Fehler, es wär halt so ... das kann doch nicht sein, das Ding ist noch viel lauter als mein PC.
Was kann ich da machen? Gibts da ne Garantie oder muss ich das reparieren lassen - wenn ja, was kostet sowas?

Ich danke Euch von Herzen...

Ganz liebeb Grüße, Maraike

  1. Servus,

    viel Druckluft hilft da.

    Das Problem ist, dass der Kühlkörper nach und nach mit Staub voll ist.
    Da die eigentlice Luftzufuhr nicht mehr so ganz zum kühlen reicht, wird die drehzahl des Lüfters nach oben geschraubt.

    Den Kühler ausbauen mit Pressluft vom dreck befreien dürfte helfen.
    Damit gibst Du jedoch die Gewährleistung (manche kennen es als Garantie) auf.
    Weil man dafür den Garantiesiegel brechen muss.

    Ja ansonsten hat der Typ aus dem Mediamarkt recht *Pech*

    Gruss Matze

    1. Lieber Matze,

      der Witz ist, dass der Lüfter von Anfang an so laut war - ich war nur die letzten Monate nicht zu Hause, habe das Ding nicht benutzt und frage mich jetzt was ich am besten machen kann ...

      Kann man sowas reparieren lassen, wenns mit der Garantie nicht läuft? Und was würde das Kosten?

      LG, Maraike

      1. Servus,

        mach dir keine unnötigen Hoffnungen.
        Die sind generell laut.
        Lästig laut.

        Gruss Matze

        1. Hallo Matze,

          Die sind generell laut.
          Lästig laut.

          Es sei denn, »die« sind ein Mobilrechner der Firma Apple. :-)

          Tim

      2. Moin moin,

        Kann man sowas reparieren lassen, wenns mit der Garantie nicht läuft? Und was würde das Kosten?

        warum wendest du dich nicht einfach mal an den Gericom-Support ?
        (Ein wenig doof stellen kann vielleicht helfen *g*)

        Vielleicht sind sie kulant.

        Gruß
        Patrick

    2. Hallo.

      Damit gibst Du jedoch die Gewährleistung (manche kennen es als Garantie) auf.

      Die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" sollte man weder verwechseln, noch synonym verwenden. Wann du die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung verlierst, ist gesetzlich festgeschrieben und von Gerichten anhand von Einzelfällen hinreichend geklärt worden. Garantiebestimmungen können hingegen vom Hersteller/Distributor/Fachhändler etc. weitgehend nach eigenem Ermessen und lediglich unter Berücksichtigung der Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb festgelegt werden.
      Sofern das Gerät noch nicht zu alt ist, sollte man sich niemals auf die Garantie, sondern immer auf die Gewährleistung berufen, denn letztere ist vom Händler zu erfüllen, nicht wie die Garantie vielleicht vom taiwanesischen Hersteller des defekten Einzelteils.
      MfG, at

      1. Servus,

        danke für die entsprechende "richtig" Stellung.
        Aber Du weisst ja, im Volksmund wird meitens Garantie gesagt und Gewährleistung damit gemeint.

        Gruss Matze

        1. Hallo.

          Aber Du weisst ja, im Volksmund wird meitens Garantie gesagt und Gewährleistung damit gemeint.

          Genau darum ging es mir, da sich einige schwarze Schafe unter den Händlern sich diesen Sachverhalt der vermeintlichen Gleichheit von Garantie und Gewährleistung zum Nachteil des Kunden zu Nutze machen. Dass du den Unterschied kennst, war mir schon klar.
          MfG, at