Hallo Sven
Handelsregister eingetragenen Unternehmens. Als Einzelgewerbetreibender bist du zur Eintragung nicht verpflichtet, kannst dann aber auch keine Firma haben, also einen recht frei wählbaren Namen, sondern mußt immer (auch) deinen eigenen Namen mit angeben.
Nein eine Firma kann man haben.
Ein Einzelkaufmann ist auch nach der Eintragung ins Handelsregister verpflichtet seinen Namen in der Firmenbezeichnung mit zu verwenden.
Was anderes wäre unlogisch, weil der Grund für die Namensnennung die unbeschränkte Haftung ist.
Basierend auf diesen Klassen ist es nun gar kein Problem, eine Markenanmeldung eines bereits existierenden Namens für andere, bislang ungenutzte Klassen zu tätigen - wenn man denn tatsächlich diese Geschäftsfelder und Nutzungen benötigt.
Außerdem: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Eine bestehende Markenanmeldung auch in einer anderen Klasse kann mitunter überragende Bedeutung erlangen, so dass man sich zumindest einen Widerspruch zu seiner Markenanmeldung einhandeln könnte. Oder auch nachträglich per Gerichtsentscheid unterliegt, weil man evtl. bösgläubig gehandelt hat. "Microsoft" als Marke für kleine Seifenstücke, die für samtweiche Haut sorgen sollen, einzutragen ist beispielsweise nicht unbedingt eine gute Idee (ich hab jetzt nicht nachgeschaut, ob dies aufgrund der Klassen überhaupt noch möglich wäre).
Wie ist das kann ich nun auch diesen Namen benutze, da ich ja in eine ganz andere Richtung gehe? Bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher. Weiß Jemmand da besser bescheid?
Es gibt den Problemfall der Verwässerungsgefahr nach UWG.
Eine Marken anzumelden ist definitiv keine verkehrte Maßnahme. Damit erlangt man, wenn alles normal verläuft, eine relativ hohe Rechtssicherheit gegenüber Beschwerden hinsichtlich des verwendeten Namens. Du solltest dich zu diesem Thema aber auf jeden Fall mit einem spezialisierten Anwalt abstimmen. Die Erstberatung und die Markenanmeldung liegen zusammen mit Sicherheit noch im dreistelligen Bereich, sind also eine sinnvolle Anfangsinvestition. Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn man, gerade einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangend, durch eine Abmahnung und/oder Unterlassungsklage wieder komplett von vorn anfangen muß.
Naja Sven...
Wie war das mit dem Schuster und seinen Leisten?
Wenn Du einen qualifizierten Anwalt für Patent- und Markenrecht benötigen solltest, ich hab einen an der Hand.
mailto:giesau@yahoo.de
TomIRL