Markenrecht
Stefan B.
- recht
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Stefan B.0 dbenzhuser0 TomIRL
Hallo,
ich möchte eine kleine Firma für einen Online-Shop gründen. Ich habe mir auch schon einen Namen dafür ausgedacht. Nun meine Frage: Ich habe beim Deutschen Patent und Markenamt gesucht, und es gibt schon 3 Firmen mit diesem Namen. Diese Firmen, bzw. deren Namen sind aber auf ganz anderen Feldern tätig, z.B. Unternehmensberatung, Chemireiniger usw. Wie ist das kann ich nun auch diesen Namen benutze, da ich ja in eine ganz andere Richtung gehe? Bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher. Weiß Jemmand da besser bescheid?
Gruß, Stefan
Hello,
ich möchte eine kleine Firma für einen Online-Shop gründen. Ich habe mir auch schon einen Namen dafür ausgedacht. Nun meine Frage: Ich habe beim Deutschen Patent und Markenamt gesucht, und es gibt schon 3 Firmen mit diesem Namen. Diese Firmen, bzw. deren Namen sind aber auf ganz anderen Feldern tätig, z.B. Unternehmensberatung, Chemireiniger usw. Wie ist das kann ich nun auch diesen Namen benutze, da ich ja in eine ganz andere Richtung gehe? Bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher. Weiß Jemmand da besser bescheid?
Besser Bescheid nicht, aber ich hätte eine bessere Idee für Dich. Mail mal.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Moin!
ich möchte eine kleine Firma für einen Online-Shop gründen.
Existenzgründungen im Online-Bereich sollten den Ratgeber E-Lancer gelesen haben. http://www.ratgeber-e-lancer.de
Ich habe mir auch schon einen Namen dafür ausgedacht.
http://www.ratgeber-e-lancer.de/0701.html Namensgebung von Unternehmen. Bedenke: Eine "Firma" ist der Name eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens. Als Einzelgewerbetreibender bist du zur Eintragung nicht verpflichtet, kannst dann aber auch keine Firma haben, also einen recht frei wählbaren Namen, sondern mußt immer (auch) deinen eigenen Namen mit angeben.
Nun meine Frage: Ich habe beim Deutschen Patent und Markenamt gesucht, und es gibt schon 3 Firmen mit diesem Namen. Diese Firmen, bzw. deren Namen sind aber auf ganz anderen Feldern tätig, z.B. Unternehmensberatung, Chemireiniger usw.
Jede Markenanmeldung ist für gewisse Geschäftsfelder gültig. Das sind die sogenannten Klassen. Irgendwo auf der DPMA-Website gibts da ein PDF, in dem die Klassen erläutert sind.
Basierend auf diesen Klassen ist es nun gar kein Problem, eine Markenanmeldung eines bereits existierenden Namens für andere, bislang ungenutzte Klassen zu tätigen - wenn man denn tatsächlich diese Geschäftsfelder und Nutzungen benötigt.
Außerdem: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Eine bestehende Markenanmeldung auch in einer anderen Klasse kann mitunter überragende Bedeutung erlangen, so dass man sich zumindest einen Widerspruch zu seiner Markenanmeldung einhandeln könnte. Oder auch nachträglich per Gerichtsentscheid unterliegt, weil man evtl. bösgläubig gehandelt hat. "Microsoft" als Marke für kleine Seifenstücke, die für samtweiche Haut sorgen sollen, einzutragen ist beispielsweise nicht unbedingt eine gute Idee (ich hab jetzt nicht nachgeschaut, ob dies aufgrund der Klassen überhaupt noch möglich wäre).
Wie ist das kann ich nun auch diesen Namen benutze, da ich ja in eine ganz andere Richtung gehe? Bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher. Weiß Jemmand da besser bescheid?
Eine Marken anzumelden ist definitiv keine verkehrte Maßnahme. Damit erlangt man, wenn alles normal verläuft, eine relativ hohe Rechtssicherheit gegenüber Beschwerden hinsichtlich des verwendeten Namens. Du solltest dich zu diesem Thema aber auf jeden Fall mit einem spezialisierten Anwalt abstimmen. Die Erstberatung und die Markenanmeldung liegen zusammen mit Sicherheit noch im dreistelligen Bereich, sind also eine sinnvolle Anfangsinvestition. Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn man, gerade einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangend, durch eine Abmahnung und/oder Unterlassungsklage wieder komplett von vorn anfangen muß.
- Sven Rautenberg
Hello,
Eine Marken anzumelden ist definitiv keine verkehrte Maßnahme. Damit erlangt man, wenn alles normal verläuft, eine relativ hohe Rechtssicherheit gegenüber Beschwerden hinsichtlich des verwendeten Namens. Du solltest dich zu diesem Thema aber auf jeden Fall mit einem spezialisierten Anwalt abstimmen. Die Erstberatung und die Markenanmeldung liegen zusammen mit Sicherheit noch im dreistelligen Bereich, sind also eine sinnvolle Anfangsinvestition. Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn man, gerade einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangend, durch eine Abmahnung und/oder Unterlassungsklage wieder komplett von vorn anfangen muß.
Eine Marke aufrecht zu erhalten ist aber auch nicht billig.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
Vielen Dank, hat sehr geholfen.
Gruß, Stefan
N'Obend
"Microsoft" als Marke für kleine Seifenstücke, die für samtweiche Haut sorgen sollen, einzutragen ist beispielsweise nicht unbedingt eine gute Idee (ich hab jetzt nicht nachgeschaut, ob dies aufgrund der Klassen überhaupt noch möglich wäre).
Nein, das ist definitiv nicht mehr möglich, da war schon einer schneller :)
<img src="http://home.arcor.de/dbenzhuser/daten/walmart.jpg" border="0" alt="">
Tschö,
dbenzhuser
Hallo Sven
Handelsregister eingetragenen Unternehmens. Als Einzelgewerbetreibender bist du zur Eintragung nicht verpflichtet, kannst dann aber auch keine Firma haben, also einen recht frei wählbaren Namen, sondern mußt immer (auch) deinen eigenen Namen mit angeben.
Nein eine Firma kann man haben.
Ein Einzelkaufmann ist auch nach der Eintragung ins Handelsregister verpflichtet seinen Namen in der Firmenbezeichnung mit zu verwenden.
Was anderes wäre unlogisch, weil der Grund für die Namensnennung die unbeschränkte Haftung ist.
Basierend auf diesen Klassen ist es nun gar kein Problem, eine Markenanmeldung eines bereits existierenden Namens für andere, bislang ungenutzte Klassen zu tätigen - wenn man denn tatsächlich diese Geschäftsfelder und Nutzungen benötigt.
Außerdem: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Eine bestehende Markenanmeldung auch in einer anderen Klasse kann mitunter überragende Bedeutung erlangen, so dass man sich zumindest einen Widerspruch zu seiner Markenanmeldung einhandeln könnte. Oder auch nachträglich per Gerichtsentscheid unterliegt, weil man evtl. bösgläubig gehandelt hat. "Microsoft" als Marke für kleine Seifenstücke, die für samtweiche Haut sorgen sollen, einzutragen ist beispielsweise nicht unbedingt eine gute Idee (ich hab jetzt nicht nachgeschaut, ob dies aufgrund der Klassen überhaupt noch möglich wäre).
Wie ist das kann ich nun auch diesen Namen benutze, da ich ja in eine ganz andere Richtung gehe? Bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher. Weiß Jemmand da besser bescheid?
Es gibt den Problemfall der Verwässerungsgefahr nach UWG.
Eine Marken anzumelden ist definitiv keine verkehrte Maßnahme. Damit erlangt man, wenn alles normal verläuft, eine relativ hohe Rechtssicherheit gegenüber Beschwerden hinsichtlich des verwendeten Namens. Du solltest dich zu diesem Thema aber auf jeden Fall mit einem spezialisierten Anwalt abstimmen. Die Erstberatung und die Markenanmeldung liegen zusammen mit Sicherheit noch im dreistelligen Bereich, sind also eine sinnvolle Anfangsinvestition. Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn man, gerade einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangend, durch eine Abmahnung und/oder Unterlassungsklage wieder komplett von vorn anfangen muß.
Naja Sven...
Wie war das mit dem Schuster und seinen Leisten?
Wenn Du einen qualifizierten Anwalt für Patent- und Markenrecht benötigen solltest, ich hab einen an der Hand.
mailto:giesau@yahoo.de
TomIRL