Elya: Referenzen

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Hallo at,

Generell sollte man aber bedenken, wie nützlich einem ein durchgesetztes Recht überhaupt noch sein kann, wenn sich ein Interessent bei einem unwilligen Kunden informiert.

Unwillige Kunden sind sowieso keine Referenzen im Wortsinn, das würde ich mir generell (er)sparen. Hier kamen wohl auch zwei Sachen zusammen: hat der Entwickler überhaupt noch Nutzungsrechte, und darf er den Kunden als Referenzprojekt angeben. Wenn beides ausfällt, ist das natürlich bitter, fällt dann unter Lehrgeld. Wenn er Nutzungsrechte hat, sollte er einen neutralen Prototypen des Shops als Beispiel ins Netz stellen, und den realen Kunden nur mit "ein xyz großer Kunde aus der abc-Branche" oder so beschreiben, ggf. ein Szenario schildern.

Natürlich nur aus dem Nicht-Juristen-Blickwinkel, ich wüßte aber nicht, was dagegen spräche.

Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

Elya

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"Alle mal an die Nase fassen, und zwar an die eigene": </archiv/2003/9/57903/#m324482>
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