Tachchen!
nein - aber "in kauf genommen" hat er ihren tod mit seinem verhalten m.E. schon.
Ohne jetzt hier in die Tiefen des Strafrechts eintauchen zu wollen:
Rolf hätte hätte sich beim konkreten Anfahren auf den Kleinwagen denken müssen
"Durch mein aktuelles Auffahren könnte der Wagen von der Straße abkommen,
dieser Umstand ist generell lebensgefährlich, aber ich mache es trotzdem,
weil mir das Leben der Fahrerin und möglicher Beifahrer egal ist"
Und das Gericht hätte von diesem Gedankengang überzeugt sein müssen.
Glaubst du wirklich auch nur eines von beidem?
Gruß
Die schwarze Piste